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Bundesspielordnung tritt zum neuen Jahr in Kraft

Wie auf der Delegiertenkonferenz der Disc-Golf-Abteilung des DFV in Trebur am 05.03.2018 einstimmig beschlossen, tritt zu Beginn des Jahres 2019 eine für den deutschen Disc-Golf-Sport verbindliche Bundesspielordnung (BSO) in Kraft.

Zweck

Zweck dieser BSO ist es, durch die Einführung allgemein verbindlicher Mindeststandards für den organisierten Disc-Golf-Sport hierzulande den sportlich fairen Verlauf von DFV-Turnieren, den reibungslosen organisatorischen Ablauf von der Genehmigung eines Turniers bis hin zu seiner Durchführung und den rechtlichen Rahmen für Teilnehmer und Ausrichter zu gewährleisten und zu verbessern.

Allerdings erhebt diese BSO nicht den Anspruch, einen umfassenden Katalog von Turnieranforderungen darzustellen, der für sämtliche möglichen Turnierebenen und -formate detaillierte Richtlinien enthält. Dies soll weiterhin den Tour- oder Turnierreglements vorbehalten sein, die als jeweilige Ergänzung zur BSO für die spezifische Ausgestaltung von Turnieren zuständig sind. Mit der BSO geht es allein um den Grundstein zu einer Spielordnung, in der vernünftige Mindestanforderungen an jedes DFV-Turnier festgehalten sind und die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten der Ergänzung um weitere Themen  bedarf.

Zudem ersetzt die BSO nicht die von der PDGA herausgegebenen und vom DFV übernommenen Disc-Golf-Spielregeln. Diese bleiben weiter uneingeschränkt gültig. Die BSO tritt allerdings an Stelle des PDGA-Turnierhandbuchs.

Notwendigkeit

Die Notwendigkeit, eine eigenständige Spielordnung für diesen Zweck zu erstellen, ergibt sich zunächst daraus, dass zwei Reglements, die vergleichbare Aufgaben erfüllen, nämlich das PDGA-Turnierhandbuch und die German Tour-Spielordnung, aus unterschiedlichen Gründen nicht in dieser Funktion übernommen werden können.

In dem PDGA-Turnierhandbuch wird an vielen Stellen auf Institutionen der PDGA verwiesen, die unserer Entscheidungsbefugnis, (d.h. der des Deutschen Frisbeegolf Verbandes) entzogen sind. Zudem kann das Turnierhandbuch naturgemäß die spezifischen rechtlichen und organisatorischen Gegebenheiten im deutschen Disc-Golf-Sport nicht berücksichtigen. Nichtsdestotrotz sind die Regelungen des PDGA-Turnierhandbuchs eine in den allermeisten Fällen sinnvolle Orientierung und allein schon aus Gründen der Vereinbarkeit von DFV- Turnieren mit dem PDGA-Status zu berücksichtigen.

Die German Tour-Regeln andererseits stellen eine detaillierte Turnierordnung dar, die in dieser Form nicht mehr verallgemeinerungsfähig ist. Denn mit dem Wachstum des Sportes hierzulande ist auch eine Vervielfältigung von Organisationen und Entscheidungsgremien (beispielsweise die Landesverbände oder die unterschiedlichen ‚Touren‘) eingetreten, die in eigener Verantwortung ein breites Spektrum von lokalen Turnieren und Turnierserien zu veranstalten begonnen haben, die sich nicht mehr sinnvoll unter die spezifischen Regelungen der German Tour subsumieren lassen.

Anforderungen an die BSO

Abgesehen von dem bereits genannten Zweck eines bundeseinheitlichen Mindeststandards ergeben sich insbesondere folgende Anforderungen an die BSO:

  • Die BSO soll konsensfähig sein, die darin enthaltenen Richtlinien sollen von einer breiten Mehrheit innerhalb der Disc-Golf-Abteilung mitgetragen und als sinnvoll erachtet werden können.
  • Die BSO soll erweiterbar sein und einen Spielraum für eine Vielfalt von Turnieren in Deutschland schaffen, indem sie Landesverbänden oder bundesweiten Tourgremien die Möglichkeit gibt, durch eigene Tourreglements Turniere innerhalb sinnvoller Grenzen selbst auszugestalten und lokalen Gegebenheiten oder Unterschieden des Spielniveaus Rechnung zu tragen.
  • Die BSO soll mit den Bestimmungen für PDGA-Turniere kompatibel sein, sie soll nicht dazu führen, dass zukünftig keine PDGA-Turniere mehr in Deutschland unter dem Dach des DFV stattfinden können.

 

Weitere Entwicklung

Mit dieser ersten Fassung ist das Projekt BSO natürlich nicht bereits abgeschlossen, sondern steht erst am Anfang.  Es dürfte klar sein, dass die BSO zukünftig immer wieder hinterfragt, erweitert (beispielsweise durch Regelungen zu den Themen Doping oder Versicherungsschutz bzw. rechtliche Stellung von Turnieren) und gegebenenfalls an aktuelle Entwicklungen angepasst werden muss.

Wie dies geschehen soll, ist in der BSO selbst verankert:  Für Änderungen ist die Zustimmung  der Delegiertenversammlung als der höchsten Entscheidungsinstanz der Disc-Golf-Abteilung nötig. Änderungs- oder Erweiterungsvorschläge können über die Vertreter der Delegiertenversammlung  (d.h. Abgeordneten der Landesverbände oder Mitglieder des Abteilungsvorstandes) eingebracht werden.

 

Frank Neitzel für den Vorstand der Disc-Golf-Abteilung