Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind junge Frauen und Mädchen, die im Jahr der Antragstellung maximal das 25. Lebensjahr vollenden. Es muss eine aktuelle Mitgliedschaft in einem Frisbeesportverein (Mitglied im DFV) vorliegen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Was kann gefördert werden?
Es wird die Turnierteilnahme eines nationalen oder internationalen Turniers gefördert pro Person und Kalenderjahr. Die Förderung umfasst Start- und Turniergebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten, sowie Verpflegung während des Turniers.
Antragstellung und Bewilligung
Anträge können bis zum 19.07.2023 gestellt werden. Eine Entscheidung der DGA wird für Ende Juli erwartet. Gefördert wird die Teilnahme an nationalen Turnieren mit einer Summe bis zu 100€, die Teilnahme an internationalen Turnieren mit bis zu 500€.
Bewilligte Anträge werden innerhalb von 4 Wochen ausgezahlt, wenn der Antragstellerin Teilnahme-Nachweis und Belege übermittelt hat.
Anträge, die nicht innerhalb dieser Frist eingereicht werden, können berücksichtigt werden, solange der vorgesehene Etat noch nicht aufgebraucht ist. Sollte die Summe aller beantragten Mittel höher sein als der zur Verfügung stehende Förderetat, werden gegebenenfalls veränderte Auszahlungs- oder Abschlagsquoten festgelegt.
In Einzelfällen kann der Betrag auch als Vorschusszahlung zur Verfügung gestellt werden.
Kontakt für Fragen
Simone Gehrer, Referentin für Mädchen und Damen der DGA, frauen@discgolf.de
Diese Förderrichtlinien wurde vom der DGA am 19.01.2023 beschlossen und gilt für Maßnahmen beginnend mit dem Geschäfts- und Kalenderjahr 2023.