News

Informationen zu den letzten Regeländerungen

Eine Zusammenfassung und Kommentar von Frank Neitzel, Referent für Regeln (regeln@discgolf.de)

Regeländerungen zur Saison 2026

Es gehört zu den bedauerlichen – aber scheinbar unumgänglichen – Entwicklungen des Disc-Golf-Sportes, dass die Regeln und Regelungen hierfür immer ausladender und detaillierter werden.

Das ist auch bei der Revision 2026 nicht anders. Rein nach Zahlen betrachtet nahmen sowohl der Umfang des Regelwerks (einschließlich der Frage-und-Antwort-Sektion) wie auch des Turnierhandbuchs um etwa 10 % oder jeweils 5 Seiten zu.

Die gute Nachricht ist: Vieles, was hinzukam, stellt keine Regeländerung im eigentlichen Sinn dar, sondern dient der Klärung der bestehenden Regeln.

Ein verhältnismäßig großer Teil betrifft zudem Regelungen bei den Top-Turnieren, also den Majors oder Elite-Series-Events, die sich in Abschnitt 4 des Turnierhandbuchs finden. Diese Änderungen (beispielsweise die Einführung der Möglichkeit, zweimal pro Runde die für einen Wurf verfügbare Zeit nochmals zu verlängern) werden hier nicht besprochen.

Im Folgenden soll nur auf die bedeutendsten Änderungen eingegangen werden, die auch für das Spiel hierzulande relevant sind. Wer sich einen Überblick über alle Neuerungen verschaffen möchte, dem sei dieser Artikel auf der Seite der PDGA nahegelegt:
https://www.pdga.com/news/official-rules-disc-golf-and-competition-manual-disc-golf-events-updated-2026


A. Die wichtigsten Neuerungen

1. Regelheft 802.03: Erlaubte Zeit – 15 Sekunden mehr auf dem Fairway

Zeitüberschreitungen sind eine lästige Angelegenheit. Zum einen, weil sie gefühlt häufig vorkommen – und auf Top-Level zu einigen spektakulären und heiß diskutierten Szenen geführt haben – und zum anderen, weil sie schwer zu belegen sind. Immerhin erfordert der Nachweis, dass eine Stoppuhr zum richtigen Zeitpunkt gestartet wurde, und dies meist nur auf Verdacht einer Zeitüberschreitung hin.

2024 wurde versucht, diesem Problem mit einem Top-down-Ansatz zu begegnen: Turnierleitungen können Beobachtende einsetzen, die langsam spielende Gruppen kontrollieren und gegebenenfalls Strafen wegen Zeitspiels verhängen.

2026 wird nun mit einem Ansatz auf Gruppenebene nachgelegt:

  1. Das Zeitspiel wird entschärft, indem die erlaubte Zeit um 15 s auf 45 s erhöht wird.

Ausgenommen sind Würfe vom Tee, von einer Drop-Zone oder innerhalb von 20 m zum Korb. Hierfür gelten weiterhin die 30 s.

  1. Der Zeitpunkt, ab dem die Zeit läuft, wurde expliziter beschrieben. Leider nicht so eindeutig, wie wünschenswert (besonders im Deutschen, s. u.), was jedoch der Natur der Sache geschuldet ist.

Der Zeitraum für einen Wurf beginnt, wenn Folgendes gegeben ist:

  • die spielende Person ist an der Reihe, und
  • die spielende Person kennt ihre Lage, und
  • die Spielfläche ist frei, und
  • (und das ist neu) die spielende Person hat ihre Lage angesprochen („addressed“ im englischen Original).

Leider liegt damit erhebliches Gewicht auf der Auslegung des zunächst recht unklaren Begriffs „to address“, der aus dem (Ball‑)Golf entlehnt wurde. Diese semantische Problematik war auch der PDGA bewusst, weshalb in einem eigenen Absatz mit Erläuterungen und Beispielen nachgeholfen wird (802.03.E).

Zusammengefasst lässt sich sagen: Eine spielende Person spricht ihre Lage an, sobald sie Handlungen ausführt, die der Wurfvorbereitung dienen.


2. R 801.02 K, Q&A Fragen 4 & 10: Verhalten bei Gruppenentscheidungen – keine Enthaltungen und kein Zweifel mehr

Offenbar hat die Vorgabe, bei Gruppenentscheidungen im Zweifel zugunsten der betroffenen Person zu entscheiden, zu einer gewissen Laissez-faire-Moral geführt. Begünstigt wurden dabei Personen, die ihre Position in Gruppendiskussionen offensiv vertreten konnten, während sich andere aus Sorge um die Stimmung eher enthielten.

Dieser Situation soll nun durch zwei Änderungen entgegengewirkt werden:

  1. Betroffene Personen müssen sich bei Abstimmungen enthalten und dürfen keine Überzeugungsarbeit zu ihrem eigenen Vorteil leisten. Erst wenn bei einer ersten Abstimmung keine Mehrheit zustande kommt, dürfen sie sich an einer weiteren Abstimmung beteiligen.
  2. Nicht betroffene Gruppenmitglieder müssen sich an der Abstimmung beteiligen, es sei denn, sie haben den vermeintlichen Regelverstoß nicht beobachtet (was wiederum ein Verstoß gegen die Pflicht zur Beobachtung der Mitspielenden sein kann, vgl. 812.B.2).

Zudem spielt bei der Abstimmung nicht mehr die Frage eine Rolle, ob eine wahrscheinliche Interpretation einer Situation für oder gegen die betroffene Person spricht. Anders gesagt: War es früher bei Zweifel geboten, im Sinne der betroffenen Person zu entscheiden, ist nun unabhängig von den Folgen ausschließlich die wahrscheinlichste Interpretation maßgeblich.

Zusammengefasst könnte man sagen, dass aus dem „Im Zweifel für die betroffene Person“-Prinzip ein „Bei Gleichstand für die betroffene Person“-Prinzip geworden ist.


3. R 809.02: Provisorische Würfe präzisiert

Provisorische Würfe dienen zwei Zielen:

  1. Zeitersparnis, wenn die Entscheidung über eine Wurfwiederholung oder die Wahlmöglichkeit der werfenden Person erst nach Erreichen der Lage getroffen werden kann, etwa bei möglicher verlorener Scheibe, Scheibe im Aus (OB) oder in einem Erleichterungsbereich.
  2. Vermeidung eines ergebnisrelevanten falschen Spiels, wenn unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer Gruppe oder zwischen Gruppe und Official zu abweichenden Lagen führen würden, sofern die zur Klärung nötige Information beim Event grundsätzlich verfügbar ist.
    Beispiel: Uneinigkeit über Aussagen im Players Meeting.
    Gegenbeispiel: Uneinigkeit über das Verfehlen eines Mandos.

Offenbar wurden provisorische Würfe auch in Fällen eingesetzt, in denen Spielende zunächst ihre Lage begutachten wollten, bevor sie sich für das Aufgeben eines Wurfs entschieden. In solchen Fällen fällt in jedem Fall ein Strafwurf an, entweder wegen des aufgegebenen Wurfs oder weil der vermeintlich provisorische Wurf als Übungswurf gewertet werden muss.

Zur Vermeidung dieser Missverständnisse wurde der Abschnitt zu provisorischen Würfen vollständig neu formuliert und in einem zusätzlichen Q&A-Eintrag konkretisiert.


4. Anhang G: Mögliche Formate bei Team-Events festgelegt

Team-Events wie die amerikanischen College-Meisterschaften gewinnen an Bedeutung, ebenso die dafür geltenden Regelungen.

Die PDGA legt fest, dass Teamturniere – definiert als Mannschaften mit nominell vier Mitgliedern – in drei Formaten durchgeführt werden können:

  1. Einzelspiel: Alle Teammitglieder spielen einzeln, die Ergebnisse werden addiert.
  2. Doubles: Die Teammitglieder werden zu Paaren eingeteilt und spielen entweder
    a) Best Throw oder
    b) Alternate Best Throw.

Ein großer Teil des Anhangs befasst sich mit der Frage, wie zu verfahren ist, wenn ein Team nicht aus der vorgesehenen Anzahl oder generell aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern besteht.


B. Weitere Neuerungen

Turnierhandbuch 1.06 I–L: Umgang mit zu kleinen, nicht spielfähigen Gruppen

Die PDGA legt fest, wie Gruppen handeln sollen, die aufgrund von Nichterscheinen oder Ausscheiden kurzfristig aus weniger als der erforderlichen Mindestzahl von drei spielenden Personen bestehen.

Turnierhandbuch 1.15: Flex Start noch flexibler

Die Regelungen für den Flex-Start wurden weiter gelockert: Der Start kann an unterschiedlichen Bahnen erfolgen, und ein Überholen anderer Gruppen während der Runde ist zulässig.

R 803.01.B: Bewegen von Objekten auf dem Kurs

Der Begriff des zeitweiligen Hindernisses wurde präzisiert, ebenso die Regelung zur Beseitigung von Abfall.

  1. Zeitweilige Hindernisse dürfen bewegt werden, wenn sie den Wurf behindern und sich zumindest teilweise hinter der Lage befinden. Konkretisiert wurde, dass es sich um ein loses Objekt auf der Spieloberfläche handeln muss, das von einer einzelnen spielenden Person leicht entfernt werden kann und nicht absichtlich zur Kursgestaltung platziert wurde.
  2. Abfall darf jederzeit vom Kurs entfernt werden, auch wenn er nicht unter die Bestimmungen von 803.01 fällt.

R 806.04: Erleichterungsbereiche – Optionen eingeschränkt

Nach einem Wurf in einen verpflichtenden Erleichterungsbereich besteht weder die Möglichkeit einer straflosen Wurfwiederholung noch einer straflosen optionalen Erleichterung entlang der Spiellinie. Diese Optionen bestehen ausschließlich nach einem Wurf ins Aus.

R 801.02.I & Turnierhandbuch 3.09: Folgen einer Disqualifikation

Disqualifizierten Personen ist die Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten des Turniers ohne ausdrückliche Erlaubnis der Turnierleitung untersagt.

Q&A: Übersicht zu regulierten Bereichen

Dem Frage-und-Antwort-Teil der Regeln wurde eine Übersicht über die Unterschiede zwischen den vier Arten regulierter Bereiche beigefügt: Aus, Zeitweiliger Bereich, Verpflichtender Erleichterungsbereich und Spielbarer Strafbereich.